AGB Reisebüro

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Vermittler-AGB (stationär)
§ 1
Tätigkeit als Reisevermittler
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen
Beziehungen zwischen dem Reisenden und der vom Reisebüro Leisse, Untere Pforte 9 ,
59955 Winterberg (nachfolgend „RB“) erbrachten Vermittlungstätigkeit. Es gelten für
den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden AGB's von RB. Der Geltung
etwaiger AGB des Reisenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. RB bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster Reiseveranstalter und
Leistungsträger (z. B. bei Einzelreiseleistungen oder verbundene Reiseleistungen)
ausschließlich zur Vermittlung als Reisevermittler, Vermittler verbundener
Reiseleistungen oder Vermittler von Einzelreiseleistungen an.
3. Der Reisende erteilt durch die Buchung RB den Vermittlungsauftrag. RB nimmt den
Vermittlungsauftrag des Kunden in Textform, schriftlich oder (fern-) mündlich an.
4. RB kann mit dem Reisenden besondere Quality Plus Leistungen vereinbaren. RB bietet
dem Kunden die Quality Plus Leistungen (mit Ausnahme der Quality Plus
Versicherungsleistungen) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an. Die Quality Plus
Versicherungsleistungen (QTA Mehrwertpaket) wird von RB vermittelt, wobei RB bei
Vertragsschluss auf die Versicherungsbedingungen einschl. Versicherungsausweis des
Versicherers hinweist und diese dem Kunden aushändigt.
5. Für den von RB vermittelten Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen
Reiseveranstalter oder Leistungsträger (nachfolgend auch “Anbieter“) sind allein die AGBs
des jeweiligen Anbieters maßgeblich. Die AGB der jeweiligen Anbieter werden vor der
Reisebuchung angezeigt bzw. zur Kenntnis gegeben und müssen durch den
Teilnehmer/Reisenden ausdrücklich bestätigt werden. Sollten keine AGB eines Anbieters
vorliegen (etwa bei Linienflügen), kommen die jeweiligen Tarifbestimmungen der
Fluggesellschaft zur Anwendung, über die sich der Reisende vor der Buchung Kenntnis
verschafft hat.
§ 2
Vermittlungsauftrag und Zahlungsbedingungen
1. Mit der Buchung erteilt der Reisende RB den rechtsverbindlichen Auftrag, für den
Reisenden bei einem bestimmten Anbieter bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln.
2. Die Buchung ist in rechtlicher Hinsicht das Angebot des Reisenden an den Anbieter auf
Abschluss eines Reisevertrages. Dieses übermittelt RB an den Anbieter. Die Übermittlung
durch RB stellt keine Annahme des Angebotes des Reisenden auf Abschluss eines
Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter dar. Der Anbieter entscheidet in eigener
Verantwortung über die Annahme. Nimmt er das Angebot des Reisenden an, erhält der
Reisende eine schriftliche Reisebestätigung oder Reisebestätigung in Textform.
3. RB als Vermittler ist nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Anbieter für den
Reisenden zu verauslagen. Nachteile des Reisenden, die durch eine nicht fristgerechte
Zahlung des Reisenden verursacht werden, hat der Reisende selbst zu tragen.
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4. Rechnungen, welche durch RB gestellt und eingezogen werden (Reisebüroinkasso durch
RB), erfolgen im Namen und für Rechnung des Anbieters. Rechnungen sind zu dem in der
Rechnung dargestellten Termin zu bezahlen.
5. Bei Vermittlung einer Pauschalreise werden Reisepreiszahlungen vor Beendigung der
Pauschalreise vom RB nur gefordert und angenommen, wenn ein wirksamer
Kundengeldabsicherungsvertrag mit dem Reiseveranstalter besteht und dem Reisenden der
Sicherungsschein gem. § 651r BGB vor der Zahlung übergeben wurde. Bei Vermittlung
verbundener Reiseleistungen wird RB im Fall des § 651 w Abs. 3 BGB für die erforderliche
Kundengeldabsicherung sorgen und dem Reisenden den dazugehörigen Sicherungsschein
aushändigen.
§ 3
Reiseunterlagen
1. Reiseunterlagen werden dem Reisenden ausgehändigt, per Post übermittelt oder in
Einzelfällen bei den Leistungserbringern des jeweiligen Anbieters (Fluggesellschaften,
Hotels, Mietwagenunternehmen etc.) hinterlegt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
2. Wünscht der Reisende den Versand von Reiseunterlagen per Kurier, so hat der
Reisende alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Das Übermittlungsrisiko trägt der
Reisende.
3. Soweit der Reisende die Vermittlung von Reiseversicherungen durch RB wünscht,
übermittelt RB dem Reisenden die Versicherungsunterlagen durch persönliche Übergabe
oder per Post. Die Versicherungsunterlagen bestehen regelmäßig aus den
Versicherungsbedingungen und einer Versicherungsnummer.
4. Der Reisende wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das Reisebüro
ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei
festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro oder den Anbieter direkt hiervon zu
unterrichten, um Schäden zu vermeiden.
§ 4
Ausstellung und Versand von Flugtickets/Identität der ausführenden
Fluggesellschaften bei gebuchten Flugleistungen
1. Grundsätzlich werden Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und
entsprechend der gewählten Versandart an den Reisenden zugestellt oder übergeben. Dies
gilt nur, soweit die entsprechende Airline als Reiseanbieter keine anderweitigen
Ausstellungsfristen vorgegeben hat. RB kann auf Wunsch Flugtickets auch früher
ausstellen, wobei darauf hingewiesen wird, dass ab Ausstellung im Falle einer Stornierung
oder eines Umbuchungswunsches des Reisenden, durch den Anbieter
Storno/Umbuchungsgebühren in Höhe von bis zu 100% des Reisepreises anfallen können.
Ein rechtlicher Anspruch auf Aushändigung besteht erst zum Abflugtag. Der Reisende hat
zu beachten, dass nach Ausstellung der Tickets im Falle einer Stornierung/Umbuchung
zuzüglich zu den von den Anbietern ggf. erhobenen Storno/Umbuchungsgebühren eine
Bearbeitungsgebühr durch RB erhoben wird.
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2. Sofern die Fluggesellschaft anstelle eines Tickets in Papierform ein elektronisches
Ticket („E-Ticket“) anbietet, wird im Regelfall ein elektronischer Buchungscode in Textform
(meist per E-Mail) übermittelt. Dieser ist vom Reisenden beim Check-In zusammen mit
einem Identifikationsdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) vorzulegen.
3. Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weist das RB hiermit auf die Verpflichtung des
Reisevermittlers hin, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für
alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren,
sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. RB verweist insoweit auf
die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten
Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert RB den
Reisenden vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug
durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird RB sicherstellen, dass dem
Reisenden die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede
etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften. Die
gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der EU belegten Fluggesellschaften ist
über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
und www.lba.de abrufbar und kann dem Reisenden in den Geschäftsräumen des RB auf
dessen Verlangen ausgehändigt werden.
§ 5
Umbuchung und Rücktritt
Aus Umbuchungen sowie dem Rücktritt vom Reisevertrag können dem Reisenden zum Teil
erhebliche Kosten erwachsen. Diese Regelungen richten sich nach Abschluss des Vertrages
mit dem Anbieter der betreffenden Touristikleistung ausschließlich nach den gesetzlichen
Bestimmungen bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters als
Vertragspartner des Reisenden. Zur Vermeidung dieses Kostenrisikos empfiehlt RB dem
Reisenden daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie den Abschluss einer
Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall.
§ 6
Informationspflichten des Reisevermittlers
1. Soweit RB Reisevermittler im Sinne des § 651 v Abs. 1 BGB ist, erfüllt RB die gesetzlichen
Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 v Abs. 1 BGB und informiert
insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung,
Mindesteilnehmerzahl, Einreisebestimmungen, Rücktrittentschädigungen, Formblatt für
Pauschalreisen etc., soweit diese Informationen nicht bereits vom jeweiligen
Reiseveranstalter mitgeteilt worden sind. RB wird dem Reisenden das jeweilige Formblatt
aushändigen.
2. Soweit RB Vermittler verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651 w Abs. 1 BGB ist,
wird RB den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 251 des Einführungsgesetzes zum
Bürgerlichen Gesetzbuch informieren und dem Reisenden das jeweilige Formblatt
aushändigen.
§ 7
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Obliegenheitsverpflichtungen des Reisenden/Weiterleitung von Mängelanzeigen
1. RB weist den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die AGB des jeweiligen Anbieters als
Vertragspartner des Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für den Reisenden im Falle
von auftretenden Mängeln der Reiseleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes oder
ähnlichem enthalten. Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von
Vorgaben des Reiseveranstalters/Leistungsträgers bzw. des jeweiligen
Transportunternehmens bei der Abwicklung von Flügen.
2. Sofern der Reisende die ihm hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht beachtet, kann
dies zu einem (Teil-)Verlust von Ansprüchen des Reisenden gegenüber dem Anbieter
führen.
3. Mängel der Vermittlungsleistung von RB hat der Reisende unverzüglich anzuzeigen und RB
-soweit möglich- Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
4. RB gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere
Erklärungen des Reisenden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen.
RB hat den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Mängelanzeigen und Erklärungen
des Reisenden in Kenntnis zu setzen.
§ 8
Haftung von RB
1. RB haftet nicht für die Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie bspw.
Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer,
Überschwemmungen, von denen die Dienste von RB beeinflusst werden.
2. RB haftet ferner nicht für die Erbringung der Reiseleistung und/oder für den
Vermittlungserfolg des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss eines Reisevertrages mit
dem jeweiligen Anbieter, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. RB haftet nicht für Verlust, Untergang oder
Beschädigung von Reiseunterlagen, sofern diese an den Reisenden versendet werden oder
ausgehändigt worden sind. RB haftet nicht für die von dem jeweiligen Anbieter gemachten
Angaben zu der vom Reisenden gewünschten Reise und auch nicht für die Verfügbarkeit
von Reiseleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder für Leistungsänderungen
des Anbieters nach Abschluss des vermittelten Reisevertrages.
3. Die vorgenannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit RB fehlerhafte und/oder unrichtige
Angaben bekannt waren oder bekannt sein mussten. .
4. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie oder bei Arglist ist die Haftung von RB
unbeschränkt. Ebenso besteht eine unbeschränkte Haftung für Buchungsfehler nach
Maßgabe des § 651x BGB oder in Fällen der Verletzung der Insolvenzabsicherungsund/
oder Informationspflicht nach Maßgabe des § 651w Abs. 4 BGB.
5. Im Übrigen haftet RB für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden,
soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung
für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der
Reisende regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). RB haftet jedoch
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nur, soweit diese Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar
sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten
Touristikleistung begrenzt. In Fällen fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher
Nebenpflichten haftet RB nicht.
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die
gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von RB
betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von RB ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
§ 9
Datenschutz
1. RB ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 S. 1. Abs. 1 lit. b
DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden ausschließlich zur
Durchführung und Abwicklung der Buchung verarbeitet. Personenbezogene Daten werden
zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an
Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer
Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass RB nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO
aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und
Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende
in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt
hat.
2. Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber RB hinsichtlich der
Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte:
Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO,
Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung der
Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO,
Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter
Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie Recht auf Beschwerde bei der
Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.
3. Der Reisende kann sich in Fragen des Datenschutzes an das RB unter
info@reiseleisse.de oder an die Adresse des RB Leisse wenden.
§ 10
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle
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RB ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-
Schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.